Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird frühestens am 1. April wieder starten. Darauf einigten sich die spielleitenden Stellen des Verbandes und der Kreise in dieser Woche. Grundlage für die Entscheidung ist die aktuelle Verfügungslage sowie ein angemessener Zeitraum zur Vorbereitung der Mannschaften.
Bis mindestens zum 14. Februar sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung weder Trainings- noch Spielbetrieb zulässig. Darüber hinaus rechnen die Verbands- und Kreisfunktionäre nicht damit, dass bereits im März wieder Fußball im Wettkampfbetrieb möglich ist. „Bestenfalls erfolgt dann eine stufenweise Rückkehr auf die Plätze, der zumindest den Trainingsbetrieb ermöglicht“, hofft Manfred Schnieders auf Lockerungen für den Sport im Frühjahr. Eine Garantie für den vorgelegten Zeitplan gäbe es allerdings nicht, räumt der Vizepräsident Amateurfußball ein. „Wir können weiterhin nur ‚auf Sicht fahren‘ und müssen darauf hoffen, dass die Inzidenzwerte sinken und Lockerungen für den Breitensport beschlossen werden“, ergänzt Reinhold Spohn, der dem Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) vorsitzt. Auch der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) hält einen früheren Re-Start-Termin für ausgeschlossen und setzt alle Meisterschafts- und Pokalspiele bis mindestens zum 31. März ab. Darüber hinaus einigten sich der Verband und die 29 FLVW-Kreise, bis mindestens zum 30. Juni keine Turniere oder ähnliche Sportveranstaltungen zu genehmigen.
Die Saison 2020/21 schon komplett abzubrechen, ist nicht möglich. Eine der satzungsgemäßen Hauptaufgaben des FLVW sei es, so heißt es in einer Pressemitteilung, den Spielbetrieb anzubieten. Würde der FLVW jetzt die Saison abbrechen, obwohl Wettkampfbetrieb zum Beispiel im Frühjahr wieder möglich ist, wäre der Verband rechtlich angreifbar. Zudem würde der FLVW den Mannschaften, die Aussicht auf einen Aufstieg haben, diese Chance verwehren.
Quelle: IVZ aktuell vom 30.01.2021