Update vom 30.03.2021
Ab Mittwoch, dem 31.03.2021, dürfen bis auf Weiteres nur noch maximal 10 Kinder/Jugendliche bis 14 in einer Gruppe trainieren.
Außerdem gilt:
Für die Durchführung des o. g. Gruppensports für Kinder ist die einfache Nachverfolgbarkeit der teilnehmenden Kinder im Sinne der Coronaschutzverordnung (§ 4a (2), 6a) sicherzustellen!
Das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.